Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am in Eberstadt, auf der BAB 81, in Höhe km 532,400, Würzburg-Stuttgart die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 176 km/h, zulässig waren 120 km/h. Die Überschreitung betrug 56 km/h. Beweismittel: Messprotokoll,. Lasergerät, PoliScan Speed
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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