Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Flur Elterlein, S 258, auf der Zwönitzer Straße, im Kreuzungsbereich, stationär, FR Scheibenberg um 15 km/h, bei zulässigen 70 km/h festgestellt und mit Verwarnungsgeld in Höhe von 20,00 € geahndet. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: TraffiStar S 350 mit Frontfoto ergab 85 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Leipzig übersandte Schriftliche Verwarnung
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.