Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Flur Elterlein, S 258, auf der Zwönitzer Straße, im Kreuzungsbereich, stationär, FR Scheibenberg um 15 km/h, bei zulässigen 70 km/h festgestellt und mit Verwarnungsgeld in Höhe von 20,00 € geahndet. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: TraffiStar S 350 mit Frontfoto ergab 85 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Leipzig übersandte Schriftliche Verwarnung

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