Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 2, im Bereich von km 22,2 (Fahrbahnschäden), in Fahrtrichtung Hannover um 31 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 131 km/h, Beweismittel: Messgerät Einseitensensor ES3.0, Beweisfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Anhörung

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