Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 2, bei km 9,8, zw. Magdeburg und AD Werder, in FR AD Werder um 45 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 125 km/h, Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Beweisfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung

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