Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 12.11.2015 in Immendingen, auf der BAB 81, in Höhe km 704,680, Singen – Stuttgart wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 104 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed, Foto, Bußgeld: 70,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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