Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt  außerhalb geschlossener Ortschaften in Wildeck, auf der BAB 4, in Höhe km 340,430, Kirchheim – Dresden ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 113 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 33 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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