Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Erlangen, auf der A 3, Ri. Frankfurt, Abschnitt 640, bei km 4,5 mit 45 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 dokumentierte mit Foto 95 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach übersandte Vordruck Anhörung
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