Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frankfurt am Main, A 661, Höhe AS Eckenheim, FR Oberursel mit 32 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 132 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von  Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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