Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in 10557 Berlin, Großer Stern / Altonaer Str., Ri. West missachtet. Beweismittel:  Kombiniertes Messgerät Geschw. / Rotlicht, Frontfoto

Verstoß gegen § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

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