Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 7, Gemarkung Laubach, bei km 290,840, Fahrtrichtung Nord, linke Spur die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 111 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Messprotokoll,. Frontfoto mit Robot
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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