Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in 88299, Leutkirch-Herlazhofen, L 319, FR Haselburg um 22 km/h, bei zulässigen 70 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 92 km/h. Beweismittel: Messung mit TRAFFIPAX-Traffiphot-S und Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung

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