Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 3, bei km 48,050, Gem. Neustadt/Wied, in FR Köln um 8 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: ES3.0 108 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) erhob 10,00 € Verwarnungsgeld mit Schriftlicher Verwarnung
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