In 85391 Allershausen / Göttschlag, auf der St 2084, Höhe Einmündung Göttschlag wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden mit  Einseitensensor 82 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern

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