Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Brechen, A 3, km 115,530, FR Köln die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 142 km/h, zulässig waren 142 km/h. Die Überschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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