Nach Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften Frankfurt am Main, auf der B 49 /(40 a, Schwandorfer Brücke, Lichtmast 21, stadteinwärts um 29 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 109 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandte Anhörung

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