Bei einer Geschwindigkeit von 153 km/h wurde der erforderliche Abstand von 76,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Eurasburg, auf der A 8, Ri. Stuttgart, Abschnitt 420, km 2.786 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 30,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3.0 mit Foto, Video festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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