Bei einer Geschwindigkeit von 105 km/h wurde der erforderliche Abstand von 52,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Windorf, A 3, FR Passau, Abschnitt 1340, km 3.500 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 19,50 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 4.5 festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit.

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