In Rostock auf der B 103, Ecke Güstower Straße in Richtung Warnemünde wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 12 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät PoliScan Speed ergab 72 km/h, bei zulässigen 60 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hansestadt Rostock übersandte Anhörung
„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“