In Rostock auf der B 103, Ecke Güstower Straße in Richtung Warnemünde wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 12 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät PoliScan Speed ergab 72 km/h, bei zulässigen 60 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hansestadt Rostock übersandte Anhörung

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