Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 20, bei km 327.94, in FR AD Kreuz Uckermark die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 41 km/h bei zulässigen 100 km/h. Lasermessung mit PoliScan Speed wurden 141 km/h dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung

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