Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, im Abschnitt 81, im Bereich von km 0,0, von Tangente BAB 12 zur BAB 10, in FR Schönefelder Kreuz begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 32 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Messgerät PoliScan Speed 112 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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