Mit 28 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf der BAB 10, Abschnitt 81, km 0,0, Tangente von BAB 12 zur BAB 10, in FR AK Schönefelder Kreuz außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Lasermessung, mit PoliScan Speed, Beweisfoto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung zur Ordnungswidrigkeit
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