Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bruchsal, BAB 5, km 609,500, Frankfurt – Basel die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 132 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 52 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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