Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Irschenberg, auf der A 8 Ost, Richtung München, im Abschnitt 1040, bei km 9.694, linke Spur wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 127 km/h, bei zulässigen 100 km/h, um 127 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 mit Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörung wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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