Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 147 km/h der erforderliche Abstand von 73,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Teublitz, auf der A 93, Ri. Holledau, im Abschnitt 780, bei km 4,670 unterschritten. Der Abstandsverstoß wurde gemessen mit Verkehrskontrollsystem VKS3, der Abstand betrug 26,00 m und somit weniger als 3/10 des halben Tachowertes.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG,12.7.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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