Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Niederaula, auf der A 7, bei km 525,990, Fulda-Kassel die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 127 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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