Der Abstandsverstoß erfolgte auf der BAB 9, im Bereich von km 167,5, Richtung München, Walpernhain. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 102 km/h der erforderliche Abstand von 42,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 19,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Video -Messung

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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