Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der B 96, Abschnitt 10, bei km 1,96, Baustellenbereich, in FR Senftenberg. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 40 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor mit Beweisfoto 90 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Anhörung
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