Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, km 21,21, in Richtung Erkner die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 97 km/h mit Lasermessung mit PoliScan mit Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 17 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Zeugenvernehmung

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