Auf der BAB 9, bei km 19,5, in FR AD Potsdam wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden 82 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Beweisfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Anhörung
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