Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 15, km 9,0, in FR AS Vetschau die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 54 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 134 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Zeugenfragebogen

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