Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Stuttgart-Möhringen, auf der BAB 8, km 201,000, Karlsruhe – München wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 136 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h festgestellt. Die Sensormessung mit stat. Geschw. Messsystem TraffiStar S 330 belegte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 36 km/h mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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