Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Immendingen, auf der BAB 81, in Höhe km 704,890, Singen – Stuttgart wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 101 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel:Messung mit Lasergerät PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe wurde Zeugenfragebogen übersandt.

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