Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Rottenburg, BAB 81, km 615,750, FR Singen – Stuttgart wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 137 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 17 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed FM1 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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