Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Wiesbaden, auf der A 66, bei km 24,702, Fahrtrichtung Rüdesheim ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 131 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto, Bußgeld erhöht wegen Voreintragungen.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Schreiben wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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