Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neuhof, auf der L 3206, ( i.H. Neudorf-Süd) bei km 0,4, i. R. Kahlbach die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lichtschrankenmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 32 km/h bei zulässigen 50 km/h. Es wurden 82 km/h mit Messprotokoll und Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formular Anhörung

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