Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Niederaula, auf der A 7, in Höhe km 525,990, Fulda – Kassel wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 124 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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