In Fußgönheim, Gem. Fußgönheim, auf der Bundesautobahn A 61, Ppl. “Sandberg”, bei km 361,7 FR Koblenz wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasergerät mit Foto 159 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörungsbogen
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