Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Samtal, auf der A 1, Gemarkung Salmtal, FR Koblenz, bei km 113,9 um 8 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 25,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 108 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen

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