Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der A 65, in der Gem. Haßloch, FR Neustadt, Höhe AS Haßloch um 32 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 92 km/h. Beweismittel: Messgerät ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer übersandte Anhörung

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