Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Neustadt (Wied), auf der BAB 3, bei km 48,050, Gem. Neustadt/Wied, in FR Frankfurt/Main um 39 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 139 km/h. Beweismittel: Messgerät ES3.0, Beweisfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren.
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