Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Heidesheim, Gem. Heidesheim, auf der A 60, Höhe km 27,0, FR Darmstadt wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 126 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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