Bei einer Geschwindigkeit von 125 km/h wurde der erforderliche Abstand von 76,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Manching, auf der A 9, München, Ab 980, bei km 0.950 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 10,00 m und damit weniger als 2/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3 festgestellt. Bußgeld: 320, 00 €.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.7.4 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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