Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons  während des Führens eines Kraftfahrzeuges in Senden, auf der Römerstraße, Bierweg, Ri Westen. Beweismittel: Zeugen, anzeigend Beamte,

Verstoß gegen:  § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Bußgeldbescheid wurde durch Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erlassen.

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