Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, auf der A 95, Ri. Garmisch-Patenkirchen, im Abschnitt 120, km 0.900-1.000 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil- PoliScan Speed durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 26 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed wurden 106 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach übersandte Vordruck Anhörung

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