Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Wolnzach, auf der A 93, Ri. Holledau, Abschnitt 1200, km 3.57. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 86 km/h, Bußgeld: 160,00 €, 1 Monat Fahrverbot

Verstoß gegen: § 17 OWiG, § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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