Bei einer Geschwindigkeitsmessung am29.01.2016 in Müssen, auf der Büchener Straße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 82 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 32 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale OWI-Stelle Schleswig-Holstein übersandt.
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