Bei einer Geschwindigkeit von 161 km/h wurde der erforderliche Abstand von 80,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Landshut, auf der A 92, Ri. Deggendorf, im Abschnitt 320, km 6.350 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.7.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erließ Bußgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot

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