Wenn Ihnen ein Fahrverbot in Aussicht gestellt wurde, gibt es Möglichkeiten, wie Sie dieses Fahrverbot verhindern können. Dazu benötigen Sie die Unterstützung eines erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwalts.

Ein Fahrverbot verhindern können Sie, wenn die Regel des § 4 Abs. 4 Bußgeldkatalogverordnung greift. Allerdings geschieht das nur in besonderen Ausnahmefällen. Ihr Rechtsanwalt muss also in der Lage sein, zu begründen, warum bei Ihnen ein solcher Ausnahmefall vorliegt. Dann kann er das Ihnen drohende Fahrverbot verhindern. In § 4 Abs. 4 Bußgeldkatalogverordnung gibt es keine abschließende Aufzählung von Ausnahmefällen. Deshalb ist es Ziel, besondere Tatsachen bei Ihnen festzustellen, die bewirken, dass Sie das Fahrverbot besonders treffen würde. Sie können so zum Beispiel ein Fahrverbot verhindern, wenn Sie ohne Fahrerlaubnis nicht mehr arbeiten können oder Ihre persönliche oder wirtschaftliche Existenz aus anderen Gründen bedroht wäre. Ein guter Rechtsanwalt ist in der Lage, genau festzustellen, welches Argument in Ihrem Einzelfall greifen könnte. Damit stehen die Chancen gut, dass er das drohende Fahrverbot verhindern kann.

Beachten Sie aber, dass Sie nicht automatisch das Fahrverbot verhindern können, wenn bei Ihnen besondere Gründe vorliegen. Es geht auch um die Art des Verstoßes, den Sie begangen haben. Das Fahrverbot verhindern können Sie meist nicht, wenn Sie mit Alkohol oder / und Drogen am Steuer angetroffen wurden oder wenn Sie bereits Punkte in Flensburg haben. Außerdem müssen Sie trotz Abwendung des Fahrverbots eine Geldbuße bezahlen, die sich nach § 4 Abs. 4 Bußgeldkatalogverordnung erhöht. Sie können – wenn in Ihrem Fall keine weiteren außergewöhnlichen Umstände vorliegen – mit einer Verdoppelung der Geldbuße rechnen, wenn der Rechtsanwalt das Fahrverbot verhindern konnte.

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